Die Neugestaltung des § 61a Landeswassergesetzes wurde abgebrochen. Der Gesetzentwurf der Regierung und der Opposition ist nun überflüssig geworden.
Aufgrund der Selbstauflösung des Landtags nach Ablauf der Legislaturperiode werden automatisch alle offenen Gesetzgebungsverfahren beendet. So auch die Neuregelungsentwürfe zur Prüfpflicht privater Abwasseranlagen.
An dem bestehenden Gesetz wird nicht mehr gerüttelt. Die Gesetzvorlagen der Opposition und der Regierung zur Neuerung des § 61a Landeswassergesetz in NRW sind somit ungebräuchlich. Die Geschäftsordnung § 109 des Landtags besagt, dass „am Ende der Wahlperiode oder im Falle der Auflösung des Landtags alle Vorlagen als erledigt gelten.“
Ein kurz vor Jahreswechsel eingebrachter Gesetzentwurf von FDP und CDU sah eine Abschaffung der Dichtheitsprüfung vor. Ein Gegenentwurf kam im Januar 2012 von den beiden Regierungsparteien SPD und Grüne. Hierbei wurde die Prüfpflicht im Detail ein wenig verändert. Die Prüfpflicht an sich wollten die beiden Regierungsparteien jedoch nicht abschaffen.
Derzeit ist noch unklar, ob und wann die neuen Gesetzentwürfe zur Dichtheitsprüfung auf den Tisch des Landtags kommen werden. Dafür müsste eine politische Partei nach der Wahl eine Gesetzesinitiative ergreifen. Dadurch würde das formale Gesetzgebungsverfahren wieder von vorne in Gang gesetzt. Bis dahin besteht in NRW weiterhin die Pflicht zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen.