Düsseldorf. Für Eigentümer in NRW gibt es jetzt Rechtssicherheit über ihre Pflichten bei der Kanalsanierung. NRW-Umweltminister Johannes Remmle (Grüne) hat gestern einen Erlass zur Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen veröffentlicht. Darin wird klargestellt, dass Bagatellschäden nicht saniert werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel feine Risse an der Oberseite der Abwasserleitung.