Die süwvo abw nrw regelt als landesrechtliche Verordnung, wie abwasseranlagen in Nordrhein-Westfalen überwacht werden müssen. Wer ein Grundstück besitzt oder öffentliche kanalisationsnetze betreibt, sollte die wesentlichen Pflichten kennen. Wir von Zimmerbeutel fassen die wichtigsten Punkte zusammen – praxisnah, ohne Rechtsberatung zu ersetzen.
Wichtigste Erkenntnisse
- Die selbstüberwachungsverordnung Abwasser süwvo abw ist eine rechtsverordnung des Landes NRW in der fassung vom 17. Oktober 2013. Sie trat am 9. November 2013 in Kraft und regelt die selbstüberwachung von abwasseranlagen durch deren betreiber und Eigentümer.
- Teil 1 betrifft die überwachung öffentlicher kanalisationen und großer befestigter flächen (ab 3 hektar). Teil 2 regelt die Prüfpflichten für private abwasserleitungen auf grundstücken – insbesondere schmutzwasser- und Mischwasserleitungen im Erdreich.
- Eigentümer in NRW müssen in bestimmten Fällen eine zustands- und funktionsprüfung bzw. Dichtheitsprüfung veranlassen. Fristen und prüfungsumfang hängen von Kommune und Unterer Wasserbehörde ab.
- Prüfungen dürfen nur durch anerkannte sachkundigen erfolgen, die durch die zuständige Kammer – etwa die ingenieurkammer bau NRW, HWK oder IHK – zugelassen sind. Sachkundige müssen mindestens alle drei Jahre an Fortbildung teilnehmen.
- Wir von Zimmerbeutel unterstützen bei Kanal-TV-Inspektion, Dichtheitsprüfung, Kanalsanierung und vorbereitender Beratung im Rhein-Ruhr-Raum.
Was ist die SüwVO Abw NRW und wen betrifft sie?
Die selbstüberwachungsverordnung – vollständig: Verordnung zur selbstüberwachung von Kanalisationen und einleitungen – ist eine verordnung zur selbstüberwachung, die im GV. NRW veröffentlicht wurde. Sie wurde mit zustimmung des landtags von nordrhein westfalen beschlossen und steht in verbindung mit § 61 des landeswassergesetzes (§ 46 Absatz 1 LWG in aktueller Zählung). Die verordnung zielt darauf ab, das Grundwasser zu schützen und die nachhaltige Bewirtschaftung der Kanalnetze zu fördern.
Der Geltungsbereich ist in § 1 und § 7 definiert:
- Teil 1: Selbstüberwachung von öffentlichen kanalisationsnetzen und einleitungen aus entlastungsbauwerken im mischsystem und trennsystem sowie befestigten flächen über 3 hektar.
- Teil 2: Selbstüberwachung privater abwasserleitungen (Hausanschlüsse, Grundleitungen) für schmutzwasser und Mischwasser. Reine niederschlagswasser-Leitungen sind in vielen Fällen ausgenommen.
Die verordnung hat in den letzten Jahren den Fokus von allgemeinen Prüfpflichten auf spezifische Prüfungen verlagert. Maßgeblich sind stets der aktuelle Verordnungstext und die regelungen der jeweiligen Kommune. Eigentümer und besitzer sollten sich bei offenen fragen an ihre Stadtverwaltung oder Untere Wasserbehörde wenden.
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Teil 1 SüwVO Abw NRW – Selbstüberwachung von öffentlichen Kanalisationsnetzen
Teil 1 der abwasseranlagen selbstüberwachungsverordnung richtet sich an Kommunen, Zweckverbände und betreiber großer gewerblicher flächen. Kanalisationsnetze über drei hektar befestigter Fläche müssen selbst überwacht werden. Die verordnung verpflichtet zu regelmäßigen Inspektionen von kanalisationsnetzen.
Die §§ 1 bis 6 regeln unter anderem:
- Geltungsbereich und Umfang der selbstüberwachung
- Überwachung von einleitungen aus entlastungsbauwerken (z. B. Regenüberlaufbecken, Stauraumkanäle)
- Pflicht zur schriftlichen anweisung zur selbstüberwachung mit festgelegter häufigkeit der Kontrollen
- Erstellung von Überwachungsberichten, die mindestens drei Jahre aufbewahrt werden müssen
Als einrichtungen zur abwasserbeseitigung der allgemeinheit nach dem Landeswassergesetz NRW zählen öffentliche kanäle, Schächte, Pumpwerke und Regenklärbecken. Die selbstüberwachung muss nach anerkannten technischen Regeln erfolgen.
Wir unterstützen Kommunen und Industriebetriebe im Rhein-Ruhr-Raum praktisch durch Rohrreinigung, TV-Inspektion und Saug- und Spülarbeiten – die rechtliche Verantwortung verbleibt beim jeweiligen betreiber.
Teil 2 SüwVO Abw NRW – private Abwasserleitungen und Dichtheitsprüfung
Teil 2 der selbstüberwachungsverordnung Abwasser süwvo ist für viele Haus- und Wohnungseigentümer in NRW relevant. Er regelt die selbstüberwachung von abwasseranlagen auf Privatgrundstücken – konkret: schmutzwasser- und Mischwasserleitungen, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind.
Die §§ 8 bis 11 enthalten folgende Kernpunkte:
- Erstprüfung: Private abwasserleitungen müssen bei Neubauten oder wesentlichen Änderungen auf Dichtheit geprüft werden.
- Wasserschutzgebiete: Regelungen für wasserschutzgebieten verlangen strengere Prüfpflichten. Abwasserleitungen, die vor 1965 errichtet wurden, mussten bis 31. Dezember 2015 geprüft werden. Abwasserleitungen vor 1990 in wasserschutzgebieten mussten bis 2020 geprüft werden.
- Außerhalb von Schutzgebieten: Erstprüfungen privater abwasserleitungen außerhalb eines Schutzgebietes hängen von kommunalen Satzungen ab.
- Wiederholungsprüfungen: Für häusliche Leitungen typischerweise alle 30 Jahre.
Dokumentationspflichten sind in der süwvo abw festgelegt. Die Ergebnisse der Prüfungen sind in einer Bescheinigung nach Anlage 2 zu dokumentieren. Wasserbehörden müssen über Prüfergebnisse informiert werden, und die Gemeinde kann die Bescheinigung anfordern.
Bei der erfüllung dieser Pflichten helfen wir Eigentümern mit Dichtheitsprüfungen nach DIN EN 1610, TV-Inspektionen und – falls nötig – Rohrsanierung mittels Inliner oder Kurzliner.
Anerkannte Sachkundige, Ingenieurkammer-Bau und Prüfqualität nach SüwVO Abw
Die selbstüberwachungsverordnung Abwasser süwvo stellt klare anforderungen an die sachkunde der Prüfenden. Nur so lässt sich eine einheitliche Qualität der zustands- und funktionsprüfung in NRW sichern.
Die §§ 12 und 13 regeln anerkennung und Aberkennung der sachkunde:
- Wer kommt infrage: Öffentlich bestellte sachverständige, ingenieure mit Berufspraxis in einschlägigen fachrichtungen, Meister im Bau- oder Installationshandwerk sowie Personen mit gleichwertiger Qualifikation und spezieller Schulung nach Anlage 3.
- Zuständige Stelle: Die ingenieurkammer bau NRW, Handwerkskammern und IHK erkennen ihre mitglieder an. Für Antragstellende aus anderen bundesländern oder Nicht-Kammerangehörige ist das LANUV NRW zuständig.
- Fortbildungspflicht: Sachkundige müssen regelmäßig an mindestens zweitägigen Fortbildungen teilnehmen.
Abwasserleitungen müssen nach allgemein anerkannten Regeln der Technik geprüft werden (DIN 1986 Teil 30, DIN EN 1610). Die Dokumentation muss Bestandspläne, Fotos, Videos und Schadensklassifizierung umfassen.
Verstöße gegen Prüfpflichten oder Prüfung durch nicht anerkannte Personen können als Ordnungswidrigkeiten nach § 14 gelten. Wir arbeiten mit qualifizierten Fachkräften und moderner Technik, um Prüfungen im bereich der süwvo abw technisch sauber durchzuführen – unsere Zertifikate dokumentieren unsere Qualifikationen.
So läuft eine Zustands- und Funktionsprüfung / Dichtheitsprüfung in der Praxis ab
Wie läuft eine Prüfung nach SüwVO Abw konkret ab? Wir beschreiben den typischen Ablauf bei einem Wohngebäude im Rhein-Ruhr-Raum:
- Vorbereitung: Terminvereinbarung, Sichtung vorhandener Leitungspläne, ggf. vorherige Rohrreinigung zur Entfernung von Ablagerungen oder Wurzeleinwuchs.
- Optische Inspektion: Einführen einer Kamera über Revisionsöffnungen oder Schächte. Systematische Befahrung der Grundleitungen mit Erfassung von Rissen, Rohrbrüchen, Versätzen oder Undichtigkeiten.
- Dichtheitsprüfung: Absperren eines Leitungsabschnitts, Befüllen mit Wasser oder Luft, Haltezeit, Auswertung. Die Wahl des Verfahrens hängt von Leitungsmaterial, Tiefe und kommunalen Vorgaben ab.
- Dokumentation: Prüfprotokolle, Videoaufzeichnungen, Fotodokumentation, Schadensklassifizierung und Erstellung der Bescheinigung nach dem Muster der süwvo abw.
- Ergebnis und Sanierung: Übergabe an Eigentümer, ggf. Einreichung bei der Behörde. Planung von instandsetzung – z. B. Kurzliner, Inliner-Sanierung oder Erneuerung defekter Abschnitte.
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Was Eigentümer in NRW jetzt konkret tun sollten
Auch wenn viele Fristen bereits abgelaufen sind, bleiben Pflichten bestehen. Die Einhaltung der Vorgaben beugt dem Verlust von Versicherungsschutz vor und schützt vor Folgeschäden.
Checkliste für Eigentümer und besitzer:
- Prüfen, ob das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt
- Örtliche Entwässerungssatzung und informationen der Kommune zur Dichtheitsprüfung
einholen - Vorhandene Unterlagen sammeln (Baupläne, frühere Prüfprotokolle)
- Bei fragen zu Fristen und prüfungsumfang immer zuerst die Stadtverwaltung oder Untere Wasserbehörde kontaktieren
- Frühzeitig qualifizierte Fachbetriebe einbinden
Eigentümer und Verwalter im Raum Wuppertal, Bergisches Land und Rhein-Ruhr können uns unter 0202 440033 anrufen oder eine kostenlose Anfrage senden, um technische fragen zur selbstüberwachungsverordnung Kanal und zu passenden Prüf- und Sanierungskonzepten zu besprechen.
Häufige Fragen zur SüwVO Abw NRW (FAQ)
Gilt die SüwVO Abw NRW für jedes Wohnhaus in Nordrhein-Westfalen?
Nicht pauschal. Die selbstüberwachungsverordnung Abwasser süwvo sieht zwar Prüfpflichten für private abwasserleitungen vor, die konkrete Anwendung hängt jedoch von der Lage (z. B. innerhalb oder außerhalb eines gebietes mit Trinkwasserschutz), dem Baujahr und der Nutzung ab. Maßgeblich sind die Vorgaben der jeweiligen Kommune und Unteren Wasserbehörde. Eigentümer sollten dort verbindliche Auskunft einholen.
Wie oft muss eine Dichtheitsprüfung nach SüwVO Abw wiederholt werden?
Die verordnung sieht Wiederholungsprüfungen vor, deren häufigkeit von Nutzungsart und Lage abhängt. Bei häuslichen Leitungen sind Intervalle von etwa 30 Jahren üblich, bei gewerblicher Nutzung können kürzere Fristen gelten. Da sich regelungen ändern können, empfehlen wir, regelmäßig aktuelle informationen der abwasserentsorgung Ihrer Stadt einzuholen.
Was kostet eine Zustands- und Funktionsprüfung typischerweise?
Die Kosten variieren je nach Leitungslänge, Zugänglichkeit, Verfahren und Objektart erheblich. Marktübliche Spannen reichen von wenigen hundert Euro beim Einfamilienhaus bis zu deutlich höheren Beträgen bei gewerblichen Objekten. Wir bieten transparente Festpreise nach Sichtung der Rahmenbedingungen an.
Kann ich die Prüfung meiner Abwasserleitungen selbst durchführen?
Die süwvo abw NRW fordert für anerkannte Prüfungen einen sachkundigen nach § 12. Eigenleistungen ohne anerkannte sachkunde werden in der Regel nicht als Prüfnachweis akzeptiert. Einfache Sichtkontrollen durch Eigentümer sind hilfreich, ersetzen aber keine formelle zustands- und funktionsprüfung.
Was passiert, wenn bei der Prüfung Schäden an den Leitungen festgestellt werden?
Die süwvo abw unterscheidet zwischen Schadensklassen: Große Schäden an abwasserleitungen sind kurzfristig zu sanieren. Mittelgroße Schäden müssen innerhalb von zehn Jahren saniert werden. Bagatellschäden sind vor der nächsten Wiederholungsprüfung nicht sanierungspflichtig. Die konkrete Fristsetzung erfolgt häufig in Abstimmung mit der Gemeinde, die abwasserbeseitigungspflicht trägt der Eigentümer. Wir unterstützen bei Planung und Ausführung der Sanierung.
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